Allgemeine Mietbedingungen

Wichtiges Vorweg:
- Alle Verträge und Abreden müssen vorab schriftlich festgelegt und beidseitig bestätigt werden.
- Bei Übergabe der Geräte ist ein gültiger Personalausweis zur Identifizierung vorzulegen
- Bei Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 100,- € pro Gerät fällig, sowie die Miete und die Kosten der Verbrauchsartikel.
- Slush-Maschinen und Kaffee-Maschinen dürfen nur stehend transportiert werden!  Lieferung und Abholung ist gegen gesonderte Gebühr (je nach Entfernung) zu buchbar.  
- Mixt der Mieter seine eigenen Cocktails oder eigene Granita in den Slush-Maschinen, so berechnen wir pro Gerät 25.-€ zusätzlich für   den höheren Reinigungsaufwand. Der Mieter haftet für Schäden an der Maschine, die durch unsachgemäße Mischung verursacht wird. Um Schäden an den Maschinen zu vermeiden ist auf den richtigen Zuckergehalt (BRIX-Wert von 12-14%) zu achten!
- Die gemieteten Geräte müssen nach gebrauch mit klaren (warmen) Wasser gespült werden. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.

Allgemeine Mietbedingungen

1. Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietgeräte (Slush-Maschine, Kaffee-Maschine. etc.) nebst Zubehör zum Gebrauch. Die Mietgeräte und Zubehör sind vom Mieter auf Unversehrtheit zu prüfen.
Der Vermieter unterweist den Mieter in der Nutzung der Mietgeräte, über Art und technischen Umfang des Mietgegenstandes, ferner erhält der Mieter eine Gebrauchsanleitung, welche Vertragsbestandteil wird.

2. Mietbeginn
Die Mietszeit beginnt am Tage des im Mietvertrag bestimmten Termins am Ort des Betriebes des Vermieters oder an einem anderen, vom Vermieter bestimmten Ort.

3. Mietende
Die Mietszeit endet am Tage der Rückgabe der Mietgeräte nebst Zubehör an den Vermieter an dem im Vertrag bestimmten Ort. Im Übrigen gelten die im Mietvertrag genannten Zeiten. Beabsichtigt der Mieter während der Mietszeit diese zu verlängern, hat er mindestens einen Tag zuvor die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

4. Mietpreis und Kaution
Der Mietpreis sowie die Kaution richten sich nach der umseitigen Vereinbarung (Mietvertrag) und sind grundsätzlich bei Abholung/Lieferung der Mietgeräte fällig. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Anzahlung von mindestens € 30,00/ Gerät zu verlangen, die bei Nichtabholung der Geräte vom Vermieter als Schadensersatz / entgangener Gewinn eingehalten wird.

5. Beschädigung, Reparatur, Diebstahl, Untergang der Sache
Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Wird während der Mietszeit eine Reparatur an der/ den Cocktail-Maschine(n) zwingend notwendig, um die Betriebsfähigkeit zu gewährleisten, dürfen Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Bei Diebstahl oder Untergang der Mietsache ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei/ Versicherung des Mieters zwecks Aufnahme eines Protokolls zu benachrichtigen.

6. Fristlose Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietobjekt macht, es Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Bei Beendigung des Mietvertrages oder im Falle der fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, unter Ausschluss jedweden Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechts auf Kosten des Mieters das Mietobjekt abzuholen.

7. Haftung des Mieters
Der Mieter hat die/das im Mietvertrag genannte(n) Gerät(e) nebst Zubehör in demselben Zustand zurück zu geben, wie er ihn übernommen hat. Der Mieter haftet für die Beschädigungen der Geräte nebst Zubehör und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Der Mieter hat auch die Schadennebenkosten zu ersetzen, insbesondere für Mietausfall sowie den Betrag der Wertminderung der Geräte. Mietausfallkosten sind die Beträge in Höhe einer Tagesmiete für jeden Tag, an dem die Geräte dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Sofern der Mieter eine Kaution an den Vermieter gezahlt hat, behält sich der Vermieter bis zur Begleichung des Schadens durch den Mieter die Verrechnung mit nicht bezahlten Schäden vor.

8. Versicherung
Die Versicherung des Gerätes gegen alle von außen kommende Ereignisse wie Transportschäden, Feuer, Diebstahl, etc. ist Sache des Mieters. Dem Vermieter entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

9. Haftungsfreiheit des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, die sich aus dem Betrieb, bzw. der Nutzung der Geräte durch den Mieter ergeben.
Ebenso ist der Mieter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (JuSchG, Ausschankgenehmigung, Hygiene) verantwortlich.

10. Zahlungsbedingungen
Der Mietspreis schließt Steuern ein. Die Miete ist im Voraus fällig, spätestens bei Mietbeginn.

11. Nebenabreden
Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietsvertrages bedürfen der Schriftform; mündliche Abreden haben keine Geltung.
Der Mieter erklärt sich unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten seitens des Vermieters gespeichert werden. Der Vermieter versichert, dass er die persönlichen Daten nur für die Auswertung eigener Erhebungen und für die Rechnungslegung / Buchhaltung nutzt und Dritten nicht bekannt geben wird.

12. Verschiedenes
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem umseitigen Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters. Dies ist auch der vereinbarte Gerichtsstand, sofern der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksamen zu ersetzen, mit denen das wirtschaftlich gewollte am besten erreicht wird.

Stand: Januar 2025