Wichtiges
Vorweg:
- Alle Verträge und Abreden
müssen vorab schriftlich festgelegt und beidseitig bestätigt
werden.
- Bei Übergabe der Geräte
ist ein gültiger Personalausweis zur Identifizierung
vorzulegen
- Bei Übergabe wird eine
Kaution in Höhe von 100,- € pro Gerät fällig, sowie die Miete
und die Kosten der Verbrauchsartikel.
- Slush-Maschinen und
Kaffee-Maschinen dürfen nur stehend transportiert werden!
Lieferung und Abholung ist gegen gesonderte Gebühr (je
nach Entfernung) zu buchbar.
- Mixt der Mieter seine
eigenen Cocktails oder eigene Granita in den Slush-Maschinen,
so berechnen wir pro Gerät 25.-€ zusätzlich für den
höheren Reinigungsaufwand. Der Mieter haftet für Schäden an der
Maschine, die durch unsachgemäße Mischung verursacht wird. Um
Schäden an den Maschinen zu vermeiden ist auf den richtigen
Zuckergehalt (BRIX-Wert von 12-14%) zu achten!
- Die gemieteten Geräte
müssen nach gebrauch mit klaren (warmen) Wasser gespült werden.
Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.
Allgemeine Mietbedingungen
1.
Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem
Mieter die Mietgeräte (Slush-Maschine, Kaffee-Maschine. etc.)
nebst Zubehör zum Gebrauch. Die Mietgeräte und Zubehör sind vom
Mieter auf Unversehrtheit zu prüfen.
Der Vermieter unterweist den
Mieter in der Nutzung der Mietgeräte, über Art und technischen
Umfang des Mietgegenstandes, ferner erhält der Mieter eine
Gebrauchsanleitung, welche Vertragsbestandteil wird.
2.
Mietbeginn
Die Mietszeit beginnt am
Tage des im Mietvertrag bestimmten Termins am Ort des Betriebes
des Vermieters oder an einem anderen, vom Vermieter bestimmten
Ort.
3.
Mietende
Die Mietszeit endet am Tage
der Rückgabe der Mietgeräte nebst Zubehör an den Vermieter an
dem im Vertrag bestimmten Ort. Im Übrigen gelten die im
Mietvertrag genannten Zeiten. Beabsichtigt der Mieter während
der Mietszeit diese zu verlängern, hat er mindestens einen Tag
zuvor die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
4. Mietpreis und
Kaution
Der Mietpreis sowie die
Kaution richten sich nach der umseitigen Vereinbarung
(Mietvertrag) und sind grundsätzlich bei Abholung/Lieferung der
Mietgeräte fällig. Die Kaution wird dem Mieter unter
Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des
Mietgegenstandes erstattet.
Der Vermieter ist
berechtigt, vom Mieter eine Anzahlung von mindestens € 30,00/
Gerät zu verlangen, die bei Nichtabholung der Geräte vom
Vermieter als Schadensersatz / entgangener Gewinn eingehalten
wird.
5. Beschädigung,
Reparatur, Diebstahl, Untergang der Sache
Beschädigungen sind dem
Vermieter unverzüglich zu melden. Wird während der Mietszeit
eine Reparatur an der/ den Cocktail-Maschine(n) zwingend
notwendig, um die Betriebsfähigkeit zu gewährleisten, dürfen
Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag
gegeben werden. Bei Diebstahl oder Untergang der Mietsache ist
der Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei/
Versicherung des Mieters zwecks Aufnahme eines Protokolls zu
benachrichtigen.
6. Fristlose
Kündigung
Der Vermieter ist zur
fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen
unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietobjekt macht, es Dritten
ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine
rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung
innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Bei Beendigung des
Mietvertrages oder im Falle der fristlosen Kündigung hat der
Vermieter das Recht, unter Ausschluss jedweden Aufrechnungs-
und Zurückhaltungsrechts auf Kosten des Mieters das Mietobjekt
abzuholen.
7. Haftung des
Mieters
Der Mieter hat die/das im
Mietvertrag genannte(n) Gerät(e) nebst Zubehör in demselben
Zustand zurück zu geben, wie er ihn übernommen hat. Der Mieter
haftet für die Beschädigungen der Geräte nebst Zubehör und für
die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Der Mieter hat
auch die Schadennebenkosten zu ersetzen, insbesondere für
Mietausfall sowie den Betrag der Wertminderung der Geräte.
Mietausfallkosten sind die Beträge in Höhe einer Tagesmiete für
jeden Tag, an dem die Geräte dem Vermieter nicht zur Verfügung
steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter
kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Sofern der
Mieter eine Kaution an den Vermieter gezahlt hat, behält sich
der Vermieter bis zur Begleichung des Schadens durch den Mieter
die Verrechnung mit nicht bezahlten Schäden vor.
8.
Versicherung
Die Versicherung des Gerätes
gegen alle von außen kommende Ereignisse wie Transportschäden,
Feuer, Diebstahl, etc. ist Sache des Mieters. Dem Vermieter
entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
9. Haftungsfreiheit
des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht
für Schäden des Mieters, die sich aus dem Betrieb, bzw. der
Nutzung der Geräte durch den Mieter ergeben.
Ebenso ist der Mieter für
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (JuSchG,
Ausschankgenehmigung, Hygiene) verantwortlich.
10.
Zahlungsbedingungen
Der Mietspreis schließt
Steuern ein. Die Miete ist im Voraus fällig, spätestens bei
Mietbeginn.
11.
Nebenabreden
Nebenabreden oder
Ergänzungen des Mietsvertrages bedürfen der Schriftform;
mündliche Abreden haben keine Geltung.
Der Mieter erklärt sich
unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz ausdrücklich damit
einverstanden, dass seine persönlichen Daten seitens des
Vermieters gespeichert werden. Der Vermieter versichert, dass
er die persönlichen Daten nur für die Auswertung eigener
Erhebungen und für die Rechnungslegung / Buchhaltung nutzt und
Dritten nicht bekannt geben wird.
12.
Verschiedenes
Erfüllungsort für alle
Ansprüche aus dem umseitigen Mietvertrag ist der Sitz des
Vermieters. Dies ist auch der vereinbarte Gerichtsstand, sofern
der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts ist.
Sollte eine
Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
Parteien sind gehalten, die unwirksamen Bestimmungen durch
solche wirksamen zu ersetzen, mit denen das wirtschaftlich
gewollte am besten erreicht wird.
Stand: Januar 2025